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Unter der Prämisse „Moderne Dienstleistung“ im
Weiterbildungsbereich hat auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) reagiert.
Sie hat das SBG III mit dem Ziel, mehr Wettbewerb, Transparenz und eine
verbesserte Qualität zu schaffen, neu geordnet.
Erfolgte die Qualitätssicherung im Weiterbildungsbereich bisher auf Grundlage des sog. Anforderungskataloges an Bildungsträgern durch die Bundesagentur für Arbeit, wird nun mit Inkrafttreten der AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) ein neuer Rahmen geschaffen. Die BA zieht sich (teilweise) bezüglich Zulassung und Anerkennung zurück und hat diese Aufgabe an die Privatwirtschaft genauer an Zertifizierungsstellen, sog. Fachkundige Stellen, abgegeben. Diese werden zentral über die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit zugelassen und registriert.
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